TopLabs (Answers)
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| Eine Änderung des Vornamens "Adolf" in "Dolf" ist zulässig. Eine Namensänderung setzt einen wichtigen Grund voraus, der gegeben ist, wenn der Name anstößig oder lächerlich ist. Die Verbindung des Namens mit dem nationalsozialistischen Diktator wollte des Gericht dem Kläger nicht länger zumuten. | Werbeagentur | 2004-01-17 | $0.00 |